Schützenverein Constanze Langenaubach


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Bedingungen

Wettkampf > 100m-GK

Schießbedingungen 100m-GK-Anlage

  • Standgebühr 6 €, eine Scheibe ist im Preis enthalten, jede weitere 0,30 €.
  • Alle auswärtigen Schützen müssen sich grundsätzlich mit voller Anschrift im Schießbuch bzw. in der Schießliste eintragen.
  • Vor dem Eintrag muss das Vorliegen einer Versicherung durch Mitgliedsausweis, Jagdschein o.ä. belegt werden. Bei fehlendem Nachweis ist der Schütze zum Kauf einer separaten Versicherungsgebührenmarke (0,50€) verpflichtet.
  • Es darf nur mit rechtlich zugelassenen Waffen und entsprechender Munition geschossen werden. Die Verwendung wieder geladener Munition ist gestattet und liegt im vollen Verantwortungsbereich des Schützen.
  • Die maximale Schießzeit beträgt 30 Minuten.
  • Die Benutzung von halb- und vollautomatischen Langwaffen sowie von Kurzwaffen ist auf dem 100m-Stand verboten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Schießverbot.
  • Der Schütze haftet für alle verursachten Schäden an Inventar und Schießanlage. Vorliegende Schäden, z.B. defektes Seil, müssen vor Schießbeginn gemeldet werden. Verursachte Seilschäden können i.d.R. über die eigene Privathaftpflicht geregelt werden.
  • Die eingeteilte Schießaufsicht ist weisungsbefugt und kann bei Zuwiderhandlungen die Schützen ohne Vorverwarnung vom Schießen ausschließen.
  • Mit dem Eintrag in das Schießbuch oder in die Schießliste erkennt der Schütze die Schießbedingungen, insbesondere die Schadenshaftung, in vollem Umfange an.


Änderungen vorbehalten. Stand 03/2009

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